Rehasport und Funktionstraining
Was ist Rehasport und Funktionstraining?
Diese Sport- und Bewegungsangebote werden von Ihrem Fach- oder Hausarzt verordnet. In Ihrem Gruppentraining führen Sie Übungen für den gesamten Körper durch. Damit soll die Belastbarkeit nach Erkrankungen oder Operationen wiederhergestellt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für Rehasport und Funktionstraining?
Ihr Fach- oder Hausarzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung für Rehasport und Funktionstraining ausstellen. Diese muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Für Teilnehmende der Rehabilitationsnachsorge wird Rehasport oder Funktionstraining über den behandelnden Rehabilitationsarzt verordnet.
Wie erfolgt Rehasport und Funktionstraining?
- Krankenkasse: Rehasport in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, Funktionstraining 1 bis 3 mal pro Woche in 12 Monaten
- Rentenversicherung: Rehasport und Funktionstraining in der Regel 6 Monate
Rehasport und Funktionstraining verhelfen Ihnen, Ihre körperlichen Funktionen zu erhalten oder zu verbessern, Ihre Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination zu stärken, Krankheitsbewältigung zu unterstützen sowie Schmerzen zu lindern.
Kontakt
aktivo Gesundheitspartner gGmbH
Hamburger Straße 277
38114 Braunschweig
Fon: 0531.209960-50
Unsere Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 19:30 Uhr
Sa - So: 09:00 - 13:00 Uhr
Verwaltungs- und Telefonzeiten
Mo - Do: 07:30 - 17:45 Uhr
Fr : 07:30 - 15:45 Uhr
Geschlossen
an allen gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend und Silvester